Organisatorisches und Ablauf

Der erste Kontakt

Neupatient:innen erhalten zunächst einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese Termine werden ausschließlich donnerstags zwischen 08:00 und 11:30 Uhr durch meine Sprechstundenhilfe im Rahmen der telefonischen Sprechzeit vergeben. Anfragen, die außerhalb dieser Zeiträume eingehen – etwa per E-Mail –, werden ebenfalls donnerstags bearbeitet.


Die psychotherapeutische Sprechstunde umfasst in der Regel bis zu drei Sitzungen, einschließlich einer testpsychologischen Diagnostik. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam den weiteren Bedarf und das mögliche Vorgehen.


Da die Nachfrage nach Therapieplätzen hoch ist, erfolgt im Regelfall zunächst eine Aufnahme auf die Warteliste. Die Wartezeit beträgt derzeit etwa 9 bis 12 Monate. In dringenden Fällen kann – je nach individueller Situation – eine frühere Aufnahme durch den Therapeuten erfolgen. Dies wird im Einzelfall entschieden.

Ethnischer Psychologe, Der Schwarze Depressive Klientenschulter Berührt
Ethnischer Psychologe, Der Schwarze Depressive Klientenschulter Berührt

Nach dem Erstkontakt über die psychotherapeutische Sprechstunde, in der eine erste diagnostische Einschätzung sowie eine therapeutische Empfehlung erfolgte, gliedert sich der weitere Ablauf einer Verhaltenstherapie in folgende Schritte:


1. Probatorik

In bis zu vier sogenannten probatorischen Sitzungen erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung (ggf. inklusive testpsychologischer Verfahren), eine gemeinsame Zielklärung sowie die Entwicklung eines individuell zugeschnittenen Behandlungsplans. Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidung, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und tragfähig erscheint.


2. Antragstellung

Wenn eine Therapie indiziert ist, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Je nach Umfang des Bedarfs erfolgt dies als:


Kurzzeittherapie (KZT): zunächst 12 Sitzungen, bei Bedarf erweiterbar auf 24 Sitzungen.

Langzeittherapie (LZT): bei komplexeren oder langandauernden Problemlagen sind bis zu 60 Sitzungen möglich. Diese werden in mehreren Abschnitten beantragt (z.B. zunächst 24 Sitzungen, später ggf. weitere 36).

3. Durchführung der Therapie

Die therapeutischen Sitzungen finden in der Regel im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus statt. Der therapeutische Prozess basiert auf wissenschaftlich fundierten Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie – mit einem besonderen Fokus auf der Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT).


4. Abschlussphase

Zum Ende der Therapie werden die erreichten Fortschritte gesichert, mögliche Rückfallrisiken besprochen und Strategien zur langfristigen Stabilisierung erarbeitet. Falls notwendig, können Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind und ausschließlich für Sie reserviert werden. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab.


Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des aktuell geltenden Kassensatzes in Rechnung gestellt . Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage, da die kurzfristig freigewordene Zeit in der Regel nicht erneut vergeben werden kann.


Ich bitte um Ihr Verständnis – diese Regelung sichert einen verlässlichen Ablauf der Therapie für alle Beteiligten.

Ethnischer Psychologe, Der Schwarze Depressive Klientenschulter Berührt

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Ich bin zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die Kosten für probatorische Sitzungen, diagnostische Maßnahmen und eine bewilligte Verhaltenstherapie werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie benötigen lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte – eine Überweisung ist nicht erforderlich.


Private Krankenversicherung (PKV)

Die Übernahme der Therapiekosten durch private Krankenversicherungen richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag. In der Regel werden die Leistungen durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister erstattet. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und ob ggf. bestimmte Formulare notwendig sind.


Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe übernimmt in der Regel anteilig die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch approbierte Psychotherapeuten. Für die Beantragung benötigen Sie bestimmte Antragsformulare (z.B. den Antrag auf Anerkennung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung). Ich unterstütze Sie gerne bei der Zusammenstellung der Unterlagen.


Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zur Beantragung helfe ich Ihnen selbstverständlich weiter.

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